Die Fohlenweide ist sozusagen der Kindergarten für die jungen Pferde. Sie lernen zum einen den Umgang untereinander zum anderen aber auch den Umgang mit Menschen.
Die Auffuhr der Fohlen findet jeweils im Herbst statt, dieses Jahr am Samstag, 26. Oktober 2024. Die Fohlen geniessen die neuen Ausläufe und die grosszügigen Weiden. Während den Sommermonaten sind die Fohlen die Nacht über auf der Weide und tagsüber während der grossen Hitze in den kühlen Stallungen.
Die Fohlen dürfen während den normalen Stallzeiten besucht werden. Die Weiden
dürfen nur mit Erlaubnis betreten werden, ebenso dürfen die Fohlen nur mit
Erlaubnis aus der Gruppe genommen werden. Bitte parkieren Sie auf dem Parkplatz und leinen Sie Ihren Hund an.
Die Fohlen kommen jeden
Abend bzw. im Sommer jeden Morgen zurück in den Stall. Dabei werden sie auf Verletzungen und andere Auffälligkeiten hin überprüft und kontrolliert.
Die jungen Fohlen sollen
regelmässig entwurmt werden (ca. alle vier bis sechs Wochen). Am besten noch einmal direkt vor der Auffuhr der Fohlen. Wir entwurmen in diesem Rhythmus weiter. Die älteren Fohlen werden viermal jährlich, mit einer vom Tierarzt empfohlenen Wurmkur, entwurmt.
Regelmässig werden die Hufe der Fohlen ausgeschnitten. Bei Bedarf erfolgt das Ausschneiden auch einzeln. Dabei geht es nicht nur um die Hufpflege und, viel mehr sollen die jungen Pferde auch Respekt und Vertrauen gegenüber den Menschen erlernen.
Die Kastration der Hengste erfolgt in der Regel mit 2,5 Jahren. Soll ein Hengst nicht kastriert werden, so ist dies nur möglich, sofern er für die Gruppe weiterhin tragbar ist.
Die Fohlen sind nicht über den Betrieb versichert. Sie können aber ihr Fohlen bei einer Pferdeversicherung gegen Unfall und/oder Tod versichern.
Die Fohlen werden auf eigene Gefahr auf die Weide gegeben. Wir lehnen jede Haftung für Krankheiten, Unfälle und deren Folgen sowie Schäden irgendwelcher Art, die während des
Aufenthaltes auf der Fohlenweide an Personen oder Tieren auftreten oder sich ereignen, ab. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für beschädigtes oder entwendetes Eigentum.